Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Erik Rose mit Sitz in Mannheim und seinen Auftraggebern, soweit ihre Geltung bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Erik Rose und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen zur besseren Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
Videos und Fotos im Sinne dieser AGBs sind alle vom Videografen/Fotografen hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Bild, Bewegtbild, Ton, Bildfolgen, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien, etc.).
Der Videograf/Fotograf ist berechtigt, im Rahmen eines Auftrags entstandene Werke zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, Portfolios und Printmedien, zu verwenden, sofern die entsprechende Nutzung mit dem Auftraggeber vereinbart wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Sind auf den Werken natürliche Personen erkennbar abgebildet, erfolgt eine Veröffentlichung nur, soweit die hierfür erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt insbesondere auch für Mitarbeiter, Kunden, Gäste oder sonstige Personen, die im Rahmen eines gewerblichen Auftrags abgebildet werden.
Bei gewerblichen Auftraggebern bezieht sich eine vom Auftraggeber erteilte Freigabe ausschließlich auf solche Rechte, über die der Auftraggeber selbst verfügen kann. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen bleiben hiervon unberührt.
II. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den von Erik Rose geschaffenen Bild-, Video- und Tonwerken verbleibt bei Erik Rose. Dem Auftraggeber werden ausschließlich die im jeweiligen Auftrag, Angebot oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur Veröffentlichung und Nutzung der Werke auf der eigenen Website sowie zur organischen Nutzung auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist hiervon nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Verwendung der Werke im Rahmen bezahlter Werbemaßnahmen (Paid Advertising), insbesondere in Social-Media-Ads, Online-Werbeanzeigen, Display-Kampagnen, YouTube-Werbung oder vergleichbaren digitalen Werbeformaten, ist von den vorgenannten Nutzungsrechten nicht umfasst und bedarf eines zusätzlich eingeräumten Nutzungsrechts. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt das zusätzliche Nutzungshonorar für Paid Advertising 30 % des vereinbarten Produktionshonorars und umfasst eine Nutzungsdauer von zwölf Monaten ab erstmaliger werblicher Veröffentlichung.
Für darüber hinausgehende Nutzungen können zusätzliche Nutzungshonorare anfallen. Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten insbesondere folgende Regelungen:
- Für Print-Erzeugnisse mit regionaler Verbreitung, beispielsweise Flyer, Broschüren oder sonstige Druckerzeugnisse, beträgt das zusätzliche Nutzungshonorar 15 % des vereinbarten Produktionshonorars.
- Für Print-Erzeugnisse mit überregionaler Verbreitung beträgt das zusätzliche Nutzungshonorar 25 % des vereinbarten Produktionshonorars.
- Für regionale Werbekampagnen, insbesondere Plakat-, Out-of-Home- oder vergleichbare Kampagnennutzungen, beträgt das zusätzliche Nutzungshonorar 30 % des vereinbarten Produktionshonorars.
- Für überregionale Werbekampagnen, insbesondere großflächige oder umfangreiche Plakat-, Out-of-Home- oder vergleichbare Kampagnennutzungen, beträgt das zusätzliche Nutzungshonorar 50 % des vereinbarten Produktionshonorars.
- Für ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivität, Nutzungssperren gegenüber Dritten oder sonstige über die vorgenannten Nutzungen hinausgehende Rechte erfolgt die Vergütung nach gesonderter Vereinbarung.
Sofern im Einzelfall keine abweichende Laufzeit vereinbart wird, beträgt die Nutzungsdauer der zusätzlich eingeräumten Rechte für Paid Advertising sowie Print- und Kampagnennutzungen zwölf Monate ab erstmaliger Veröffentlichung. Eine Nutzung über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer Verlängerung des Nutzungsrechts und einer entsprechenden zusätzlichen Vergütung.
Bei jeder Veröffentlichung und Verwertung der Werke ist, soweit technisch und branchenüblich möglich, der Urhebervermerk „Foto/Video: Erik Rose“ am Werk oder in dessen unmittelbarem Zusammenhang anzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann auf die Verpflichtung zur Urhebernennung verzichtet werden. Für diesen Verzicht wird ein zusätzliches Honorar in Höhe von 25 % des vereinbarten Produktionshonorars berechnet. Der Verzicht bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
Eine Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Umgestaltung der Werke durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks und unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte zulässig. Weitergehende Veränderungen bedürfen der Zustimmung von Erik Rose.
Die Original-, Roh- und Projektdateien verbleiben bei Erik Rose und sind nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher mit dem jeweiligen Auftrag zusammenhängender Forderungen auf den Auftraggeber über.
III. Honorare, Eigentumsvorbehalt, Ausfallhonorar
Für die Herstellung der Videos/Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale festgelegt. Dieses Honorar deckt die Produktionsleistung sowie die in Abschnitt II definierte einfache Nutzung ab. Nutzungshonorare für darüberhinausgehende Verwertung werden gemäß Abschnitt II gesondert berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten sowie Studiomieten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht im Pauschalangebot enthalten sind.
Tagessätze gelten für 8 Stunden. Für längere Produktionstage wird die Überlänge als Stundensatz mit einem 20% Zuschlag berechnet.
Für An- und Abreisen von mehr als 32 Kilometern wird eine Kilometerpauschale von 0,45 € pro Kilometer erhoben.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der fotografischen bzw. filmischen Leistung vor Ort, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei umfangreicheren Projekten, mehrtägigen Produktionen oder individuell vereinbarten Leistungen ist der Videograf/Fotograf berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Die Auslieferung von Bild- und/oder Videomaterial, insbesondere in digitaler Form, erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang sämtlicher offener Forderungen.
Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsziel wird nur gewährt, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Nach einer Mahnung gerät der Auftraggeber in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Verzugsschäden bleibt unberührt. Mahnspesen und Kosten für anwaltliche Interventionen trägt der Auftraggeber. Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Werke Eigentum von Erik Rose.
Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Videografen/Fotografen bekannt. Änderungen während oder nach der Produktion sind nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen zusätzliche Vergütung möglich.
Storniert der Auftraggeber einen bereits verbindlich vereinbarten Auftrag, kann der Videograf/Fotograf als pauschalierten Ersatz für den hierdurch entstehenden Ausfall folgende Beträge verlangen:
- bei einer Stornierung 7 bis 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Produktionshonorars,
- bei einer Stornierung 2 bis 1 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Produktionshonorars,
- bei einer Stornierung am Tag des vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers: 80 % des vereinbarten Produktionshonorars.
Bei einer Stornierung mehr als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin wird keine Stornierungspauschale erhoben.
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich das vereinbarte Produktionshonorar. Gesondert vereinbarte Nutzungshonorare werden nicht berücksichtigt, soweit die entsprechenden Nutzungsrechte aufgrund der Stornierung nicht eingeräumt werden.
Bereits tatsächlich entstandene und nicht mehr stornierbare Fremdkosten, insbesondere für Studios, Locations, Miet-Equipment, Models, Visagisten oder sonstige im Auftrag des Kunden gebuchte Leistungen, sind zusätzlich zu erstatten.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Videografen/Fotografen durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale. Dem Videografen/Fotografen bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
IV. Haftung
Erik Rose haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für den Verlust von Daten oder digitalen Medien haftet der Videograf/Fotograf nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung beschränkt sich auf die Erstellung neuer Aufnahmen, sofern möglich. Weitere Ansprüche, insbesondere bei Hochzeitsaufnahmen, sind ausgeschlossen. Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber eigene Sicherungskopien erstellt.
Erik Rose bewahrt die Daten und Videos mindestens 4 Wochen nach Auftragsabschluss auf. Eine längere Archivierung kann schriftlich und gegen Aufpreis vereinbart werden.
V. Persönlichkeitsrechte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für von ihm bereitgestellte Inhalte, Marken, Logos, Musikstücke, Texte und sonstige Materialien die für die vereinbarte Produktion erforderlichen Rechte vorliegen. Gleiches gilt für erforderliche Genehmigungen an vom Auftraggeber bestimmten Aufnahmeorten, soweit deren Einholung nicht ausdrücklich von Erik Rose übernommen wurde.
Die Veröffentlichung von Aufnahmen erkennbarer Personen erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen Einwilligungen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle relevanten Informationen (z.B. Wegbeschreibungen, Sonderwünsche) rechtzeitig vorliegen. Bei Hochzeiten oder Veranstaltungen ist eine Kontaktperson für Rückfragen zu benennen, die ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn und während der Veranstaltung zur Verfügung steht. Der Videograf/Fotograf ist bei Veranstaltungen über 4 Stunden mit Speisen und Getränken zu versorgen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags durch den Auftraggeber, behält sich der Videograf/Fotograf das Recht vor, anfallende Zusatzkosten (wie erneute Anfahrten) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
VII. Leistungsstörung
Wird die Produktionszeit aus Gründen, die der Videograf/Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, erhöht sich dieser proportional zur Wartezeit.
Erik Rose haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VIII. Datenschutz
Erik Rose speichert und verarbeitet die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist.
IX. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Bei jeder unberechtigten kommerziellen Nutzung des Bildmaterials ohne Zustimmung von Erik Rose ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 1.500 € pro Bild/Video und Einzelfall, zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
X. Schlussbestimmungen
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.